Unbegleitete Barmittel und/oder andere Mittel nach Aufforderung im Post- und Frachtverkehr offenlegen


Volltext

Die Zollbehörden überwachen den Verkehr von unbegleiteten Barmitteln und/oder anderen Mitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

Zollbedienstete können Absender, Empfänger oder einen Vertreter dieser Person auffordern, eine Offenlegungserklärung für unbegleitete Barmittel und/oder andere Mittel abzugeben, die 

in die EU, aus der EU oder durch die EU verbracht werden. Diese Abgabe kann schriftlich erfolgen. 

Als Barmittel gelten:

Als gleichgestellte Mittel gelten unter anderem:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nach Aufforderung Unterlagen über:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Verfahrensablauf

Die Offenlegungserklärung können Sie schriftlich bei den Zollbehörden abgeben. Solange werden die Barmittel und/oder anderen Mittel einbehalten.

Offenlegungserklärung schriftlich einreichen:


Bearbeitungsdauer

Ihre Offenlegungserklärung wird nach Eingang bei den Zollbehörden geprüft. Abhängig vom Umfang und Vollständigkeit der Erklärung beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen unter 1 Stunde und mehreren Tagen.


Fristen

Sie müssen der Aufforderung zur Abgabe einer Offenlegungserklärung innerhalb von 30 Tagen nachkommen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja 
Online-Verfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

30.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
+49 228 303-26020