Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen erhalten


Volltext

Wenn Sie frische Bananen des KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) 0803 90 10 im Gebiet der Europäischen Union zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, müssen Sie bei der Zollanmeldung im Besitz eines Wiegenachweises (Formular 0380) sein. Den Wiegenachweis dürfen nur zugelassene Wieger erstellen.
Für die Bewilligung als zugelassener Wieger müssen Sie einen elektronischen Antrag über das EU-Trader Portal stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

Die Unterlagen sind dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu übermitteln.


Voraussetzungen

Um eine Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Verfahrensablauf

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf dem Postweg.


Bearbeitungsdauer

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 30 Tagen nach Annahme des Antrags.


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie Wiegenachweise ausstellen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

12.03.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
+49 228 303-26020