Entgeltmeldung unaufgefordert bei der Künstlersozialkasse abgeben


Volltext

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob für Sie wieder eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) besteht. 

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung angekündigt, reichen Sie der KSK keine Entgeltmeldung ein. Ihre Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.

Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Sie sind bereits als Unternehmen bei der KSK angemeldet.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Entgeltmeldung für das betroffene Jahr bei der Künstlersozialkasse ein:


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.


Fristen

Ihre Meldung muss nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig. 

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen. 

Wenn Sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel 

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören 

Die KSK errechnet auf Grundlage Ihrer Meldung die Künstlersozialabgabe für das vergangene Kalenderjahr und teilt Ihnen den Zahlbetrag mit. Außerdem berechnet die KSK die Vorauszahlungen, die Sie im laufenden Kalenderjahr monatlich zahlen müssen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

30.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven



26380 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven



26380 Wilhelmshaven
+49 4421 9289000