Ersatzausfertigung eines Short-Range-Certificates (SRC) beantragen


Volltext

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

Wenn Sie Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) vom Deutschen Motoryachtverband e. V. oder vom Deutschen Segler-Verband e. V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt
+49 203 809580

Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
+49 40 6320090