Zulassung zur Prüfung sowie Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) beantragen


Volltext

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des SRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

Das SRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV) stellen.

Online-Antrag

Antrag per Post:


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt
+49 203 809580

Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
+49 40 6320090