Zulassung einer Kontrollstelle für den ökologischen Landbau beantragen


Volltext

Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.


Verfahrensablauf

Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.

Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:

Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.


Bearbeitungsdauer

Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Fachlich freigegeben am

28.05.2021

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de


Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
+49 22899 6845-0