Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen


Volltext

Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:

Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben

Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.

Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.

Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:

falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung


Voraussetzungen

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.


Verfahrensablauf

Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.


Fristen

Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

04.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig



38001 Braunschweig
+49 531 2355-3580