Genehmigung von Bonuspunkten für Teil-66-Lizenz beantragen


Volltext

Für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen ist unter anderem eine Teil-66-Lizenz notwendig. Um eine Lizenz nach Teil-66 zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bestimmte Modulprüfungen bestanden haben. Mit der Hilfe von Bonuspunkten können Sie von dieser Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden. Bonuspunkte erhalten Sie, wenn Sie über gleichwertige Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Ihre Qualifikationen werden dann mit den regulär erforderlichen Modulprüfungen verglichen.

Wenn Sie Bonuspunkte erhalten möchten, sollten Sie vor der Antragstellung Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) klären.

Bei der Beantragung von Bonuspunkten müssen Sie

Mit der Genehmigung Ihrer Bonuspunkte erhalten Sie als Ergebnis der Bonuspunkteübertragung einen Bescheid in Form eines Genehmigungsdokuments.

Beachten Sie bei der Beantragung, dass Bonuspunkte, die bereits im Bonuspunktebericht stehen, nicht erneut beantragt werden müssen.


Rechtsgrundlage(n)

VO (EU) Nr. 1321/2014 66.A.25(e) i.V.m. 66.B.400


Erforderliche Unterlagen

Nachweise Ihrer notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen Bei Vertretung:

bei einer Adresse im Ausland:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Die Genehmigung von Bonuspunkten können Sie online beantragen:


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Das Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt nur Bonuspunkte für in Deutschland erworbene Abschlüsse.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

10.11.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

38001 Braunschweig
+49 531 23555297