Zuteilung des SSR-Mode-Codes beantragen


Volltext

Zur Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs müssen Sie dieses mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausrüsten. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen SSR-Mode-Code zuteilen lassen.

Mit dem Antrag zur Zuteilung eines SSR-Mode-Codes müssen Sie allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug einreichen.        

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist die Empfängerin oder der Empfänger der Rechnung immer die antragstellende Person. Eine abweichende Rechnungsadresse ist nicht möglich.

Mit einem zugeteilten SSR-Mode-Code kann das betreffende Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, sobald eine Verkehrszulassung vorliegt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-5480