Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen


Volltext

Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Neuausstellung Ihrer Lizenz für Pilotinnen oder Piloten beantragen. Mit der neuausgestellten Lizenz erhalten Sie die erneute Berechtigung der kommerziellen Nutzung und Steuerung von bestimmten Luftfahrzeugkategorien.

Um eine Lizenz zu beantragen, müssen Sie den Grund für Ihren Antrag nennen. Sie können zwischen folgenden Begründungen wählen:

Die Neuausstellung kann in Vertretung beantragt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von dem Grund Ihres Antrags ab:

für eine Kürzung:

bei einem Verlust:

bei der Mitteilung einer Änderung der Anschrift:

wenn bei der Lizenz keine weiteren handschriftlichen Eintragungen mehr möglich sind:

bei einem Antrag ohne Gründe:

wenn die Erklärung nicht abgegeben werden kann:

wenn bei der Vertretung keine Vollmacht vorliegt:

bei Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz online beziehungsweise beantragen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig