Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen zur Feuerbestattung


Volltext

Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

 

Fristen


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Weiterführende Informationen

Sie können auf der nachfolgenden Internetseite nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.08.2023;05.07.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam


Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
033201 442-0