Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen zur Feuerbestattung


Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß der Anlage in regelmäßigen Abständen durch Einzelmessungen über-prüfen lassen.

Die Messungen müssen Sie durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.

Die Ergebnisse der Messungen müssen Sie in einem Messbericht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht mit Angaben über:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Fristen

Den Messbericht müssen Sie  innerhalb von 3 Monaten nach Durchführung der Messung zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen und  anschließend 5 Jahre aufbewahren.

Die erste Messung müssen Sie innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage durchführen lassen. Anschließend muss die Messung alle 3 Jahre erfolgen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.08.2023;05.07.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam


Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
033201 442-0