Mutterschaftsanerkennung


Volltext

Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden.

Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, Id-Karte)


Voraussetzungen

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Anerkennung der Mutterschaft ist gebührenfrei.

Ggf. Gebühren für die Versicherung an Eides Statt sowie eines Dolmetschers

Land Brandenburg:

Für die Abgabe der Erklärung über die Anerkennung der Mutterschaft vor dem Standesbeamten fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg – GebOMIK .


Verfahrensablauf

Die Anerkennung der Mutterschaft kann in jedem Stadesamt, bei allen Jugendämter und Notaren abgegeben werden.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

beim Standesamt


Fachlich freigegeben durch


Fachlich freigegeben am

09.10.2020

Zuständige Stelle


Zuständige Stelle(n)