Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen


Volltext

Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten.

Wenn Sie zu dem Adressatenkreis zählen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf die Einmalzahlung online nach dem vorgesehenen Verfahren stellen. Als antragsberechtigte Person erhalten Sie hierzu einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN von Ihrer Ausbildungsstätte.

Für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler ist das Anlegen eines BundID-Nutzerkontos erforderlich. Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September 2023 stellen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen zum Adressatenkreis des EPPSG gehören.
Dazu gehören:

Es kommt für die Anspruchsberechtigung darauf an, was für eine Ausbildungsstätte sie besuchen und was für einen Abschluss sie anstreben. Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen, erhalten die Einmalzahlung.

UND Sie müssen zusätzlich zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet gewesen sein,

UND zusätzlich muss Ihr Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Deutschland gewesen sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler muss digital über https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de beantragt werden.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.


Fristen

Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Vertrauensniveau: substantiell


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

28.06.2023

Zuständige Stelle

für Hochschulen:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

für Schulen gemäß Schulgesetz:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

für den Bereich der staatlich anerkannten Schulen für Gesundheitsfachberufe:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
0331 866-0

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
0331 866-0

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustr. 36
14467 Potsdam
+49 331 8664999