Fischerprüfung ablegen


Volltext

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung (Anglerprüfung) ablegen und bestehen. Die Prüfung können Sie bei der unteren Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) oder bei anerkannten Stellen ablegen.

Die Termine für die Anmeldung zur Fischerprüfung (Anglerprüfung) sowie Tag, Uhrzeit und Ort der Prüfungen werden durch die zuständigen Stellen nach Bedarf festgelegt und in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Die Fischerprüfung (Anglerprüfung) ist eine schriftliche Prüfung in deutscher Sprache. Sie umfasst 60 Fragen, jeweils zwölf Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische sowie einschlägige Rechtsvorschriften. Die Fragen müssen innerhalb von zwei Stunden beantwortet werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem der Prüfungsgebiete mindestens sechs Fragen und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet wurden.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.

In bestimmten Fällen können Sie von der Prüfung befreit sein (siehe Hinweise / Besonderheiten).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Prüfungsgebühr einschließlich der Erteilung eines Zeugnisses beträgt 25,00 Euro.


Verfahrensablauf


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die in Brandenburg abgelegte Fischerprüfung (Anglerprüfung) wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Sofern Ihr Wohnsitz nicht in Brandenburg liegt, sollten Sie sich vor Ablegung der Prüfung in Ihrem Heimatbundesland nach der Anerkennung erkundigen.

Sie sind von der Fischerprüfung (Anglerprüfung) befreit, wenn Sie:

1. eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachweisen

2. eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben

3. als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

4. eine Fischereischeinprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben und dies nachweisen können.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.


Zuständige Stelle(n)