Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung


Volltext

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden. Ihnen soll mit entsprechender Unterstützung auch die Ausübung einer angemessenen Beschäftigung ermöglicht werden.

Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere Hilfe für:

Hilfen zur Teilhabe an schulischer Bildung oder zur Beschäftigung bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören ebenso zum Unterstützungsangebot.

Die Hilfen sind  ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.


Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen. Wenn Sie Fragen zu den Unterlagen haben, beraten Sie die Mitarbeitenden vor Ort.


Voraussetzungen

sowie


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit liegt im günstigsten Fall bei bis zu 5 Wochen. Bei Beteiligung mehrerer Kostenträger kann die Bearbeitung bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen.


Fristen

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.


Weiterführende Informationen

Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Zu Leistungen der Eingliederungshilfe findet man beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (Sozialamt) Informationen. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. Eine Beratung bieten zudem die regionalen Stellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS) und die Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) im Land Brandenburg an. Weitere Angebote vor Ort, bei denen Sie Unterstützung erhalten, sind zum Beispiel die Schuldnerberatung, die Erziehungsberatung, der Sozialpsychiatrische Dienst.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

23.02.2023

Zuständige Stelle

Landkreise, kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)