Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen


Volltext

Bauvorlageberechtigt sind Ingenieurinnen und Ingenieure, die in der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführten Liste mit dem Zusatz Bauvorlageberechtigung eingetragen sind und Personen, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt zu führen.  

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür  inländische vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Ingenieurinnen und Ingenieure:

Architektinnen und Architekten:

Mit Prüfung des Befähigungsnachweises:

Ohne Prüfung des Befähigungsnachweises:


Voraussetzungen

Ingenieurinnen und Ingenieure:

Sie werden auf Antrag mit dem Zusatz Bauvorlagenberechtigung eingetragen, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen und danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen sind.

Architektinnen und Architekten:

Die Berufsbezeichnung darf führen, wer in die Architektenliste wird gemäß § 4 Abs. 1 BbgArchG eingetragen ist. Eingetragen wird, wer

  1. im Land Brandenburg die Hauptwohnung oder eine Niederlassung der beruflichen Tätigkeit hat oder die überwiegende berufliche Beschäftigung ausübt;
  2. ein der jeweiligen Fachrichtung entsprechendes Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit an einer deutschen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Lehranstalt gemäß den in der Anlage zum Brandenburgischen Architektengesetz geregelten Leitlinien zu Ausbildungsinhalten erfolgreich abgeschlossen hat;
  3. danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung ausgeübt hat und
  4. im Falle einer freischaffenden oder gewerblichen Tätigkeit für Dritte eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 BbgArchG hat.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Ingenieurinnen und Ingenieure:

Zusätzliche Gebühr: EUR 150,00 gegebenenfalls neben der Eintragungsgebühr von EUR 100,00

Architektinnen und Architekten:

Antragsgebühr Eintragung in die Architektenliste: EUR 205,00 Gebühr für Beurkundung und Rundstempel: EUR 65,00


Verfahrensablauf

Ingenieurinnen und Ingenieure:

Architektinnen und Architekten:


Bearbeitungsdauer

3 bis 5 Monate


Fristen

Der Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure und Aufnahme in die Architektenkammer kann jederzeit gestellt werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer

Brandenburgische Architektenkammer

 


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
0331 27591-0

Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
+49 331 74318-0