Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium


Volltext

Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums oder den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllen, dieses Ziel aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde zu folgenden Punkten Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen:

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist erneut befristet.

Wenn Sie jünger als 18 sind, müssen die sorgeberechtigten Personen Ihrem weiteren Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen hat.

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In bestimmten Fällen sind Gebührenermäßigungen oder -befreiungen möglich.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

15.08.2025

Zuständigkeit

Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie

-      in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,

-      in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Ausländerbehörde
Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)