Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen


Volltext

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

07.10.2022

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444