Explosionsgeschützte Geräte zertifizieren


Volltext

Die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen wird im Produktsicherheitsgesetz geregelt.

Im Normalfall ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen III bis IX der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX Richtlinie) durchzuführen.

Die Marktüberwachungsbehörde kann jedoch auf hinreichend begründeten Antrag genehmigen, dass Produkte in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, für die kein Konformitätsbewertungs­verfahren durchgeführt wurde, sofern die Verwendung dieser Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten ist. Diese Regelung gilt nur für das Hoheitsgebiet des betroffenen Landes und nicht für Komponenten. Die Anträge werden i.d.R. durch (Fach-)Firmen gestellt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antragsinhalt formlos (schriftlich):

Nachweise:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Bei vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die Bearbeitung innerhalb eines Monats, max. 3 Monate.


Fristen

Es sind keine besonderen gesetzliche Fristen zu beachten.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen

LV 53 Handlungsanleitung für die Marktüberwachung im Bereich 11. GPSGV“ unter:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Abt. Arbeitsschutz


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444