Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen


Volltext

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben? 
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Der Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung besteht aus folgenden Unterlagen:

Die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat zudem das Recht unter anderem folgende Nachweise und Informationen einzufordern:

- Nachweise über Sicherungsmaßnahmen zur Einhaltung der Abstände zu unbeteiligten Personen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:


Weiterführende Informationen


Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

- Onlineverfahren noch nicht möglich

- Antrag muss vollständig schriftlich, per E-Mail (uas@lbv.brandenburg.de) oder per Fax eingehen

- kein persönliches Erscheinen nötig


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

23.12.2022

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Stuttgart


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Schönefeld, Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Mittelstr. 5/5a
12529 Schönefeld
03342 4266-0