Krankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen


Volltext

Für 

sowie für

besteht ein Anspruch auf Krankenhilfe. Die Krankenhilfe - vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse - gilt dann, wenn kein anderer Krankenversicherungsschutz besteht oder dieser den notwendigen Bedarf nicht vollständig abdeckt. Das bedeutet, wenn ​​​​​​​diese Kinder, Jugendlichen oder junge Volljährige krank werden, sorgt das zuständige Jugendamt dafür, dass die Kosten übernommen werden

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die

Mütter oder Väter, die

Kinder, die


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Krankenhilfe können bekommen

Wichtig ist:

 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an. 


Verfahrensablauf


Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

30.03.2021

Zuständige Stelle

Jeweils zuständige Jugendamt


Zuständige Stelle(n)