Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten


Volltext

Die Hornisse, viele Wespenarten und Wildbienen einschließlich Hummeln stehen unter Artenschutz.

Viele dieser Arten gehören zu den staatenbildenden Insekten. Ihr Volk stirbt nach dem Sommer, nur die Königinnen überwintern und bilden im nächsten Jahr ein neues Volk.  Bei den Wildbienen, die keine Staaten bilden, überdauern die Larven in Bruthöhlen. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können. Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

Die Nester werden in natürlichen Höhlen (z. B. Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (ca. 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich. Vorsicht ist bei Bienengiftallergie geboten.

In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes

Im Fall einer Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes bei der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:

Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen oder Imkern. 


Rechtsgrundlage(n)


Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

30.06.2022

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde


Zuständige Stelle(n)