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Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen


Volltext

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Welche Formulare für das konkrete Vorhaben auszufüllen sind und welche zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden müssen, wird verbindlich von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Dies kann in einem Vorgespräch oder durch Übersendung der ausgefüllten Checkliste aus dem Programm „Elektronische Immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)“ erfolgen. Dem Genehmigungsantrag sind in der Regel Pläne, Fließschemata und Beschreibungen/Erläuterungen von Maßnahmen und Betriebsweisen beizufügen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Für die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag wird auch im Fall der Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens für zurückgezogene Anträge eine Gebühr nach den Vorschriften des Gebührengesetzes und der Gebührenordnung erhoben. Diese ist abhängig von den Errichtungskosten und schließt Gebühren für andere Amtshandlungen, z. B. Stellungnahmen der Baubehörde, mit ein. Auslagen für z. B. Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Raummiete bei Erörterungsterminen, aber auch von der Behörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten sind von der Antragstellerin zu erstatten.


Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Über den Genehmigungsantrag ist innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten, zu entscheiden.

Bei Änderungen ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten bzw. in drei Monaten bei Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Die Fristen können verlängert werden.


Fristen

Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.


Formulare/Schriftformerfordernis

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja

Land Brandenburg:

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz stellt Antragstellern für die immissionsschutzrechtliche Antragstellung das Programm „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)“ kostenlos zur Verfügung. Das Programm unterstützt den Antragsteller durch Hilfetexte, Schlüsseltabellen, Voreinstellungen in Formularen und automatische Übernahme von Eingaben in nachfolgende Formulare bei der vollständigen und richtigen Antragstellung. Gleichzeitig dient das Programm dazu, die Übermittelung von Anträgen auf elektronischem Weg über eine virtuelle Poststelle (Governicus Communicator) vorzubereiten und ermöglicht somit die Übergabe von Anträgen sowohl in elektronischer als auch in papiergebundener Form.

Zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Verwendung der aus ELiA erzeugten Formulare gemäß ELiA-Erlass vom 19.05.2016 für die Antragstellung vorgeschrieben.

Bereits in der Projektierungsphase empfiehlt sich die Kontaktaufnahme der Antragstellerin mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Vorantragsberatung). Je früher die Behörde informiert wird, desto besser kann sie ihre gesetzlich vorgesehene Beratungsfunktion wahrnehmen.


Weiterführende Informationen

Land Brandenburg:

Die Installationsdatei für ELiA sowie Hinweise zur Installation von ELiA und der Verknüpfung mit dem Governicus Communicator finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Umwelt.

Dort finden Sie auch die zuständigen Ansprechpartner in den drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West des Landesamt für Umwelt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam
E-Mail

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