Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen


Volltext

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Land Brandenburg:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Land Brandenburg:

Im Einzelfall unterschiedlich, je nach Aufwand


Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Persönliche Antragstellung


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Unterschiedlich, je nach Eingang erforderlicher Unterlagen


Fristen

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Land Brandenburg:

Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich.


Weiterführende Informationen


Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

Persönliche Antragstellung


Hinweise (Besonderheiten)

Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Land Brandenburg:

In den Kartenführerschein wird die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl verliert mit Erreichen des regulären Mindestalters für die Klasse AM (16 Jahre) ihre Gültigkeit und die Fahrerlaubnis gilt damit bundesweit.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.


Ansprechpunkt

Zur Antragstellung wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.


Zuständige Stelle(n)