Landesförderung berufsbezogener Fortbildung für Hebammen


Volltext

Fortbildungsförderung müssen  Sie schriftlich beantragen. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst stellen Sie, wie hier im Teil 1-Beantragung/Bewilligung beschrieben, einen Antrag zur Förderung einer Fortbildung.

Mit dem Bescheid erhalten Sie Informationen darüber, welche Ausgaben förderfähig sind, wie die Auszahlung erfolgt und zu beantragen ist. Dann greift Teil 2- Auszahlung Fortbildungsförderung Hebammen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie üben Ihre Tätigkeit als Hebammen im Land Brandenburg aus.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die nachweisliche Teilnahme an berufsbezogenen und im Einzelfall notwendigen Fortbildungen insbesondere der Hebammenschulen, der Hochschulen mit Hebammenstudiengang und der Hebammenverbände, die dem Erhalt und der Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse dienen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Fortbildungsförderung beantragen Sie schriftlich.

Wenn Sie die Förderung der Fortbildung schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.


Fristen

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer: 4 Wochen

Bemerkung: vor Beginn der Fortbildung


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Für jede Fortbildung ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Dieser ist spätestens vier Wochen vor dem Beginn des Vorhabens mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen. Das Posteingangsdatum ist maßgebend.  Der vorzeitige Maßnahmebeginn stellt einen Verstoß gegen das Landeshaushaltsrecht dar und schließt die Förderung aus. Ein Vorhaben gilt grundsätzlich als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)


Fachlich freigegeben am

24.05.2022

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
0355 2893-240