Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung


Volltext

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls:

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium des Innern


Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung


Zuständige Stelle(n)