Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen


Volltext

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, weil

Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:

Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:

Was für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab,

Für die Inanspruchnahme ist im Vorfeld der Leistungen ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe notwendig. Diesen können Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird Ihr Antrag geprüft. Gemeinsam mit Ihnen wird dann der weitere Verlauf besprochen und die für Ihre Situation geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ausgewählt. Dabei beziehen wir Ihre Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit ein.

Nach der beruflichen Reha helfen wir Ihnen außerdem einen geeigneten Ausbildungsplatz oder eine passende Arbeitsstelle zu finden. Unser Ziel ist es, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder (drohende) Behinderung soll sich auf Ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte besprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter, welche Unterlagen Sie dem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe beifügen müssen.


Voraussetzungen

Damit Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls weitere Voraussetzungen für die in Betracht kommende(n) Förderung(en) erfüllen.


Verfahrensablauf

Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter wenden:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Wochen.


Fristen

Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe muss vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses gestellt werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

17.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
0911 179-0