Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen


Volltext

Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:


Voraussetzungen

Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

10,20 € für die geänderte ZB II.

Dazu kommen ggfs. weitere Kosten, bspw. für Gutachten.


Verfahrensablauf

Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben durch

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH


Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).


Zuständige Stelle(n)