Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Volltext
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Anlage 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt).
Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:
- Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
- Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
- Vorlage ZB II.
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Land Brandeburg:
11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.
Verfahrensablauf
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Formulare/Schriftformerfordernis
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH
Fachlich freigegeben am
30.09.2021Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Potsdam-Mittelmark - 21 Fachdienst KfZ-Zulassung
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
033841 91-0