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Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen


Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

Land Brandenburg:

Verwaltungsgebühr: EUR 400 - 1400


Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.


Fristen

vor Aufnahme der Tätigkeit


Formulare/Schriftformerfordernis

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

15.01.2021

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Dezernat V5 - Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
0331 8683-500