Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung


Volltext

Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen von

nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Angaben zum Antragsteller

Angaben zur befähigten Person

Außerdem:

 

Angaben zum Antragsteller

Angaben zur befähigten Person

Außerdem:

 

Angaben zum Antragsteller

  1. Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
  2. Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
  3. Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
  4. Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
  5. Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
  6. soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

Angaben zur befähigten Person

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtstag und –ort,
  3. Beruf
  4. Privatanschrift des Bewerbers
  5. Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
  6. Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
  7. Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
  8. Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
  9. Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
  10. Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.

Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:

Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.

Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Es fallen Gebühren und Auslagen an.


Verfahrensablauf

  1. ONLINE: Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
  2. Nicht Online: Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
  3. Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
  4. ONLINE: Einreichung des Gutachtens bei der Anerkennungs-Behörde
  5. Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens .


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein


Hinweise (Besonderheiten)

Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:

Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

29.03.2023;29.03.2023 23.11.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Arbeitsschutz


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444