Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen


Volltext

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden, erfahren Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.


Verfahrensablauf


Fristen

Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

05.01.2021

Zuständige Stelle

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

bei der
Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
 


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin, Stadt
030 9013-3333