Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen


Volltext

Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

Sie können es verwenden:

Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".

Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.


Voraussetzungen

Sie müssen

Zusätzliche Voraussetzungen sind:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren nach Verwaltungsaufwand

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.

Ergänzung Land Brandenburg:

Die Rahmengebühr für die Zuteilung roter Kennzeichen liegt zwischen 25,60 € und 205,00 €. Die konkrete Gebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand im Einzelfall.


Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.


Bearbeitungsdauer

Ergänzung Land Brandenburg:

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, je nach Prüfungsaufwand.


Hinweise (Besonderheiten)

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.


Formulare/Schriftformerfordernis

Ergänzung Land Brandenburg:

Antrag kann im Zulassungsverfahren mündlich gestellt werden, im Onlineverfahren, soweit angeboten, schriftlich.

Persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht.


Fachlich freigegeben durch

Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Fachlich freigegeben am

16.08.2021

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem der oder die Antragstellende den Hauptwohnsitz hat (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - 21 Fachdienst KfZ-Zulassung
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
033841 91-0