Elektroschrott Entsorgung
Volltext
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Ergänzung Land Brandenburg:
Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Ergänzung Land Brandenburg:
Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Formulare/Schriftformerfordernis
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Weiterführende Informationen
- Koordination der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland
- Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.09.2020Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger