Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen


Volltext

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. 
Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:

Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt. 
Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen, wie beispielsweise

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
 


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Ergänzung Land Brandenburg:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung des MSGIV.


Fachlich freigegeben am

13.02.2024

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444