Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik beantragen


Volltext

Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.

Land Brandenburg:

bedürfen einer Konzession durch das für Gesundheitzuständige Ministerium. Die Erteilung dieser Konzession ist formlos schriftlich zu beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

HRA + Pol. Führungszeugnis für GF, Konzeption sowie weitere Prüfunterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Tarifstelle 7.11.8 gem. GEbOMSGIV, Rahmengebühr je nach Prüfaufwand


Verfahrensablauf

Sie beantragen eine Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik per Post:


Fristen

Die Konzession gilt unbefristet, sofern Sie keine Veränderungen der Klinikräume oder ähnlichem vornehmen. Die Konzession erlischt, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach ihrer Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt haben.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

07.08.2025

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Abt. 4, Ref. 45


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Gesundheit und Soziales
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam



14469 Potsdam
0331 866-0