Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen


Volltext

Zugelassene Krankenhäuser sind alle in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommenen Krankenhäuser. Krankenhausbehandlungen können nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur zugelassene Krankenhäuser Anspruch auf finanzielle Förderung und Investitionen durch das Land.

Die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.

Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Die Versorgungsentscheidung lässt sich in zwei Entscheidungsstufen unterteilen:

Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.

Nachdem die zuständigen Landesbehörden den Krankenhausplan aufgestellt haben, treffen sie die Feststellungsentscheidungen. Die Landesbehörden entscheiden über die Aufnahme, Nichtaufnahme oder auch die Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in beziehungsweise aus dem Krankenhausplan.

Zugelassene Krankenhäuser sind alle in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommenen Krankenhäuser. Krankenhausbehandlungen können nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur zugelassene Krankenhäuser Anspruch auf finanzielle Förderung und Investitionen durch das Land.

Die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.

Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Die Versorgungsentscheidung lässt sich in zwei Entscheidungsstufen unterteilen:

Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.

Nachdem die zuständigen Landesbehörden den Krankenhausplan aufgestellt haben, treffen sie die Feststellungsentscheidungen. Die Landesbehörden entscheiden über die Aufnahme, Nichtaufnahme oder auch die Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in beziehungsweise aus dem Krankenhausplan.


Rechtsgrundlage(n)

Ergänzend für das Land Brandenburg: Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz - BbgKHEG)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Es fallen keine Kosten an.

Keine


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Fristen

Es gibt keine Frist.

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Keine


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

;

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

23.06.2023;23.06.2023 23.11.2020

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Abt. 4, Ref. 45


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
0331 866-0