Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen


Volltext

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:

Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.

Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:


Rechtsgrundlage(n)


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

08.11.2023

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)