Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen


Volltext

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

in Brandenburg zusätzlich:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland


Verfahrensablauf


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Berlin


Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801