Pflegezulage für Kriegsopfer


Volltext

Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.

Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Hilflosigkeit

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

16.10.2013

Zuständige Stelle(n)