Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)


Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Bearbeitungsdauer


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)


Zuständige Stelle

Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Löschung aus dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Brandenburg.


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0