Ergebnis der Europawahl feststellen


Volltext

Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen der Kreiswahl- oder Stadtwahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss
darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:


Bearbeitungsdauer

circa 4 Wochen


Fristen

entfällt


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

16.10.2020

Zuständige Stelle

Wahlausschüsse der Gemeinde, des Amtes, der Verbandsgemeinde. der kreisfreien Stadt, des Landkreises

Landeswahlausschuss

Bundeswahlausschuss


Zuständige Stelle(n)