Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegepersonen bei Pflegezeit beantragen


Volltext

Wenn Sie Angehörige pflegen oder ehrenamtlich häuslich pflegen möchten, können Sie an Kursen und Schulungen der Pflegeversicherung teilnehmen. Die Teilnahme beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Die kostenlosen Kurse vermitteln Ihnen die nötigen Kenntnisse und richtigen Handgriffe, um die häusliche Pflege eigenständig durchzuführen. Sie sollen Ihnen Sicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Personen geben.

Es gibt 2 Formen von Pflegekursen:

Neben Grundlagenkursen gibt es kostenlose Spezialkurse zu bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Demenz, Parkinson, Schlaganfall oder die Pflege von pflegebedürftigen Kindern. In den Kursen lernen Sie Pflegemaßnahmen, die auf die bestimmten Krankheitsbilder ausgerichtet sind.

Die Inhalte der Kurse gibt die Pflegekasse vor. Die Inhalte sind:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, ob diese in Einzelfallen zusätzliche Unterlagen benötigt.


Voraussetzungen

Eine Teilnahme an einem Pflegekurs ist unabhängig davon, ob

Für die Kostenübernahme einer Pflegeschulung in der Wohnung muss die zu pflegende Person Anspruch auf Pflege geltend machen können. Bei einer häuslichen Pflegeschulung benötigen Sie die schriftliche Einwilligung der oder des Pflegebedürftigen.
 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Antrag und auch die Teilnahme an einem Pflegekurs oder einer Pflegeschulung sind für Sie kostenlos.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kostenübernahme für einen Pflegekurs können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

Einige Anbieter von Pflegekursen rechnen die Teilnahme direkt mit den Pflegekassen ab. In dem Fall müssen Sie kein Formular bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 3 bis 7 Arbeitstage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
 


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formulare: ja

-    Onlineverfahren möglich: Viele Pflegekassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit


Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880