Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung


Volltext

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

Bei gesunden Männern:

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880