Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen


Volltext

Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:

  1. Verlängerung im Ausnahmefall

Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.

Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.

  1. Ausbildung in Teilzeit

Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.

Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Für die Verlängerung im Ausnahmefall:

Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:

Für die Teilzeitausbildung:

Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung einen Verlängerungsantrag. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr/Betreuungsgebühr kalkuliert.


Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:

Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:

Bei Teilzeitausbildung:

Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:


Bearbeitungsdauer

Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.


Fristen

Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf der regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.


Formulare/Schriftformerfordernis

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen rund um das Thema Ausbildung www.ihk.de/ausbildung


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

15.10.2020

Zuständige Stelle

Im Land Brandenburg:

IHK Potsdam, IHK Ostbrandenburg, IHK Cottbus

HwK Potsdam, HwK Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg, HwK Cottbus


Ansprechpunkt

Ausbildungsberater/innen der IHK, HwK


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34 - 36
14467 Potsdam
0331 3703-0

Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
Breite Straße 2 a-c
14467 Potsdam
0331 2786-0