Kindergeld beantragen


Volltext

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

Wenn Sie  nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:

www.familienkasse.de


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für den Antrag:

die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.


Fristen

Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.


Formulare/Schriftformerfordernis

Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe 


Fachlich freigegeben am

12.01.2017

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
0911 179-0