Kinderkrankengeld für gesetzlich Krankenversicherte beantragen und Kinderkrankengeldtage auf anderen Elternteil übertragen


Volltext

Kinderkrankengeld erhalten Sie als Ersatz für ausgefallenen Lohn, wenn Sie

Für Eltern von Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze von 12 Jahren. 

Das Kinderkrankengeld beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dafür müssen Sie die sogenannte Kindkrankschreibung (Muster 21) einreichen.

Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoentgelts . Haben Sie im Jahr vor der Erkrankung des Kindes Einmalzahlungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten (zum Beispiel Weihnachtsgeld) beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts . Für hauptberuflich Selbstständige wird Kinderkrankengeld in Höhe des Krankengeldes bei eigener Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Aufgrund der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze ist die maximale Höhe des Kinderkrankengelds gedeckelt. 

Kinderkrankengeld ist sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Ihre Krankenkasse zieht automatisch Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab. Krankenkassenbeiträge werden nicht fällig.

Sie können 


Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie Kinderkrankengeld bekommen können, erhöht und beträgt 2021:

Aufgrund der Corona-Pandemie können Sie 2021 auch dann Kinderkrankengeld beantragen, wenn Sie Ihr Kind zuhause betreuen müssen wegen:

Sie müssen Ihrer Krankenkasse einen der Gründe nachweisen. Dafür kann Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung der Kita oder Schule verlangen. 

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie bezahlt von der Arbeit freistellt, wird diese Zeit auf Ihre Anspruchstage auf Kinderkrankengeld angerechnet. Das heißt, Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld ruht, solange der Arbeitgeber Sie bezahlt freistellt. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen zum Beispiel 5 Tage lang Ihr Nettoentgelt  weitergezahlt, verbleibt von Ihrer Höchstanspruchsdauer auf Kinderkrankengeld von bis zu 10 Arbeitstagen im Jahr (1 Kind) noch ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für 5 Arbeitstage.

Wenn Sie Ihre maximalen Kinderkrankentage bereits aufgebraucht haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Ihnen Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin die Kinderkrankengeldtage überträgt. Auch dafür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Ihr Arbeitgeber muss zudem bereit sein, Sie nochmals unbezahlt freizustellen.

Ist Ihr Kind schwerstkrank und unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen, erhalten Sie Kinderkrankengeld zeitlich unbegrenzt. Sie müssen weiterhin die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie haben Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die schwerwiegende, tödlich verlaufende Erkrankung Ihres Kindes einzureichen. 

Gesetzlich versicherte Eltern haben für die Versorgung Ihres erkrankten und versicherten Kindes unter Umständen Anspruch auf Krankengeld und Freistellung. Das ist dann der Fall, wenn sie dadurch der Arbeit fernbleiben, da eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Nachweis nötig ist.
 


Voraussetzungen

Bei schwerstkranken Kindern:

Für die Übertragung von Kinderkrankengeldtagen: 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kinderkrankengeld und den Antrag auf Übertragung der Kinderkrankentage können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 
Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 bis 9 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
 


Fristen

Sie sollten so schnell wie möglich– am besten am 1. Krankheitstag – mit Ihrem Kind zur Ärztin oder zum Arzt gehen, um die Kindkrankschreibung (Muster 21) zu erhalten und Ihren Arbeitgeber über Ihr Fernbleiben informieren. 


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sind Sie selbst privat versichert und der andere Elternteil gesetzlich, so kommt es darauf an, wo das Kind versichert ist: Ist das Kind gesetzlich versichert, kann der gesetzlich versicherte Elternteil Kinderkrankengeld beantragen.
Bei einem Unfall Ihres Kindes in der Schule beziehungsweise Kita erhalten Sie Kinderverletztengeld von der Unfallversicherung. Dieses wird in der Regel von ihrer Krankenkasse im Auftrag des zuständigen Unfallversicherungsträgers berechnet und gezahlt.
Wenn Sie arbeitslos sind, bezahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld für einen begrenzten Zeitraum fort, wenn Sie Ihre Stellensuche wegen der Erkrankung und dem daraus folgenden Betreuungsbedarf Ihres Kindes nicht fortführen können. 
 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit


Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880