Kredit mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Kauf von energieeffizienten Gewerbegebäuden beantragen


Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 55 durchführen, können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Kreditbetrags bekommen, maximal jedoch EUR 50 pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 70 durchführen, bekommen Sie keinen Tilgungszuschuss.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag über einen Finanzierungspartner stellen.

Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.


Bearbeitungsdauer

Hinweise:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Eine KfW-Förderung dauert genauso lange, wie eine übliche Bau- oder Immobilienfinanzierung für Unternehmen. Ihr Finanzierungsberater informiert Sie über seine aktuellen Bearbeitungszeiten.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweis:
Alle benötigten Unterlagen bekommen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

12.08.2020

Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
069 7431-0