Kredit mit Tilgungszuschuss für kommunale Unternehmen für energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur beantragen


Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit in Höhe von maximal EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Keine Förderung bekommen Sie:

Für energieeffiziente Gebäuden gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie.
Folgende Standards werden gefördert:

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzgebäude-Standard Ihrer Maßnahme ab:

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

 

 

 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.


Bearbeitungsdauer

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweis:
Alle benötigten Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

12.08.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
069 7431-0